§ 1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich bei allen Autoersatzteilen um Gebrauchtteile aus Unfall- oder Gebrauchtfahrzeugen handelt, die einem unbekannten Verschleiß unterworfen waren und die sich darüber hinaus auch in ungeprüftem Zustand befinden. Sofern Kilometerangaben erfolgen beziehen sich diese immer nur auf den abgelesenen Tachometerstand des Fahrzeugs, aus dem das Gebrauchtteil stammt.

§ 3
Beide Vertragsteile sind an Angebote 2 Wochen ab Abgabe gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH, Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Zusicherungen von Eigenschaften bedürfen der Schriftform.

§ 4
Die Preise sind Nettopreise, Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe wird den Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Lieferdatum mehr als 3 Monate, gelten die z. Zt. der Lieferung gültigen Preise. Die Kosten für den Ein- und Ausbau von Gebrauchtteilen einschließlich Umsatzsteuer werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

§ 5
Gerät die Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH mit einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung in Verzug, kann der Kunde innerhalb von 4 Wochen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf der Frist stehen dem Käufer die vorstehenden Rechte nicht mehr zu. Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB wird ausgeschlossen.

§ 6
Sofern kein Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB vorliegt, bezieht sich die Gewährleistung nur auf gebrauchte Teile, wie z. B. Motoren, Getriebe, Anlasser, Achsen, Lichtmaschinen, Antriebswellen; nur; wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Die Gewährleistungsfrist beträgt dann vier Wochen und beginnt mit dem Datum der Übergabe der Gegenstände. Ansonsten werden die gebrauchten Teile unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Sie erstreckt sich lediglich auf Schäden am gekauften Gegenstand und nicht auf andere dem Kunden entstehende Schäden (Mangelfolgeschäden). Sofern ein Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB vorliegt, beträgt die Gewährleistungsfrist den gesetzlich kürzestmöglichen Zeitraum, derzeit bei gebrauchten Teilen ein Jahr. Für den Fall, dass Gewährleistung schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich gilt, kann der Kunde zunächst unter folgenden Voraussetzungen nur Ersatz oder Nachbesserung verlangen, wobei mehrfache Nachbesserungen zulässig sind: Der Nachbesserungsanspruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe des Gegenstandes schriftlich bei der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH angezeigt werden. Das gekaufte Teil muss von der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH selbst oder einer anerkannten Fachwerkstatt fachgerecht und ordnungsgemäß eingebaut worden sein. Bevor eine andere Werkstatt beauftragt wird, muss der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH sofort Gelegenheit zur Besichtigung und Behebung des gerügten Mangels gegeben werden. Der Kunde hat das Fahrzeug auf seine Kosten bei der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH vorzufahren. Verletzt der Kunde einer dieser Obliegenheitspflichten, sind Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH ausgeschlossen. Nachbesserung ist dann ausgeschlossen, wenn das Ersatzteil missbräuchlich benutzt oder überbeansprucht worden ist. Wenn Nachbesserungen der Ersatzlieferungen nicht möglich sind bzw. fehlschlagen, kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder eine Gutschrift. Die Rückzahlung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche, insbesondere bezüglich Mangelfolgeschäden gegenüber der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH und der für sie tätigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§ 7
Elektronische Gebrauchtteile sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.

§ 8
Bis zur Erfüllung aller Forderungen behält sich die Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH das Eigentum an den verkauften bzw. eingebauten Gegenständen vor.

§ 9
Alle Rechnungen der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH sind sofort ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt spätestens 4 Wochen nach Rechnungstellung in Verzug. Es fallen dann Verzugszinsen von mindestens 5 % über dem Basiszinssatz gem. Diskontüberleitungsgesetz an. Sofern der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, ist die Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wird eine Anzahlung geleistet, ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug bzw. die Ersatzteile innerhalb von vier Wochen, ab Kaufvertragsdatum, vollständig zu bezahlen und abzuholen. Hält der Käufer diese Frist nicht ein, ist die Firma Gruhn berechtigt, das Fahrzeug bzw. die Ersatzteile anderweitig wieder zu verkaufen. In diesem Fall erhält der Käufer seine Anzahlung zurück, unter Verrechnung von einem täglichen Standgeld bzw. Lagerkosten in Höhe von 5,00 € / je Tag, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Kaufvertragsdatum.

§ 10
Erfüllungsort ist der Sitz bzw. die Verkaufsstelle der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH.

§ 11
Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird für beide Teile - soweit rechtlich möglich - Hersbruck vereinbart.

§ 12
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sind oder werden sollen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die den angestrebten Zielen möglichst nahekommt.

Speikern, 02. Januar 2002

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH, Industriestraße 12, D-91233 Neunkirchen a. S./Speikern

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