§
1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge
GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
§
2
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich bei allen
Autoersatzteilen um Gebrauchtteile aus Unfall- oder Gebrauchtfahrzeugen
handelt, die einem unbekannten Verschleiß unterworfen waren und die
sich darüber hinaus auch in ungeprüftem Zustand befinden. Sofern Kilometerangaben
erfolgen beziehen sich diese immer nur auf den abgelesenen Tachometerstand
des Fahrzeugs, aus dem das Gebrauchtteil stammt.
§
3
Beide Vertragsteile sind an Angebote 2 Wochen ab Abgabe gebunden. Aufträge
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma
Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH, Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und
Zusicherungen von Eigenschaften bedürfen der Schriftform.
§
4
Die Preise sind Nettopreise, Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe wird
den Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Liegen zwischen Vertragsabschluß
und Lieferdatum mehr als 3 Monate, gelten die z. Zt. der Lieferung gültigen
Preise. Die Kosten für den Ein- und Ausbau von Gebrauchtteilen einschließlich
Umsatzsteuer werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern
schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
§
5
Gerät die Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH mit einer Lieferung oder einer
sonstigen Leistung in Verzug, kann der Kunde innerhalb von 4 Wochen
durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf der
Frist stehen dem Käufer die vorstehenden Rechte nicht mehr zu. Die erweiterte
Haftung gem. § 287 BGB wird ausgeschlossen.
§
6
Sofern kein Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB vorliegt, bezieht sich
die Gewährleistung nur auf gebrauchte Teile, wie z. B. Motoren, Getriebe,
Anlasser, Achsen, Lichtmaschinen, Antriebswellen; nur; wenn dies schriftlich
vereinbart wurde. Die Gewährleistungsfrist beträgt dann vier Wochen
und beginnt mit dem Datum der Übergabe der Gegenstände. Ansonsten werden
die gebrauchten Teile unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Sie erstreckt sich lediglich auf Schäden am gekauften Gegenstand und
nicht auf andere dem Kunden entstehende Schäden (Mangelfolgeschäden).
Sofern ein Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB vorliegt, beträgt die
Gewährleistungsfrist den gesetzlich kürzestmöglichen Zeitraum, derzeit
bei gebrauchten Teilen ein Jahr. Für den Fall, dass Gewährleistung schriftlich
vereinbart wurde oder gesetzlich gilt, kann der Kunde zunächst unter
folgenden Voraussetzungen nur Ersatz oder Nachbesserung verlangen, wobei
mehrfache Nachbesserungen zulässig sind: Der Nachbesserungsanspruch
muss innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe des Gegenstandes schriftlich
bei der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH angezeigt werden. Das gekaufte
Teil muss von der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH selbst oder einer
anerkannten Fachwerkstatt fachgerecht und ordnungsgemäß eingebaut worden
sein. Bevor eine andere Werkstatt beauftragt wird, muss der Firma Gruhn
Kraftfahrzeuge GmbH sofort Gelegenheit zur Besichtigung und Behebung
des gerügten Mangels gegeben werden. Der Kunde hat das Fahrzeug auf
seine Kosten bei der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH vorzufahren. Verletzt
der Kunde einer dieser Obliegenheitspflichten, sind Gewährleistungsansprüche
gegenüber der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH ausgeschlossen. Nachbesserung
ist dann ausgeschlossen, wenn das Ersatzteil missbräuchlich benutzt
oder überbeansprucht worden ist. Wenn Nachbesserungen der Ersatzlieferungen
nicht möglich sind bzw. fehlschlagen, kann der Kunde die Herabsetzung
der Vergütung verlangen oder eine Gutschrift. Die Rückzahlung des Kaufpreises
ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche, insbesondere bezüglich Mangelfolgeschäden
gegenüber der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH und der für sie tätigen
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§
7
Elektronische Gebrauchtteile sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
§
8
Bis zur Erfüllung aller Forderungen behält sich die Firma Gruhn Kraftfahrzeuge
GmbH das Eigentum an den verkauften bzw. eingebauten Gegenständen vor.
§
9
Alle Rechnungen der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH sind sofort ohne
Abzug fällig. Der Kunde kommt spätestens 4 Wochen nach Rechnungstellung
in Verzug. Es fallen dann Verzugszinsen von mindestens 5 % über dem
Basiszinssatz gem. Diskontüberleitungsgesetz an. Sofern der Kunde seiner
Zahlungsverpflichtung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht
nachkommt, ist die Firma Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Wird eine Anzahlung geleistet, ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug
bzw. die Ersatzteile innerhalb von vier Wochen, ab Kaufvertragsdatum,
vollständig zu bezahlen und abzuholen. Hält der Käufer diese Frist nicht
ein, ist die Firma Gruhn berechtigt, das Fahrzeug bzw. die Ersatzteile
anderweitig wieder zu verkaufen. In diesem Fall erhält der Käufer seine
Anzahlung zurück, unter Verrechnung von einem täglichen Standgeld bzw.
Lagerkosten in Höhe von 5,00 € / je Tag, zuzüglich der jeweils gesetzlichen
Mehrwertsteuer ab Kaufvertragsdatum.
§
10
Erfüllungsort ist der Sitz bzw. die Verkaufsstelle der Firma Gruhn Kraftfahrzeuge
GmbH.
§
11
Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird für beide Teile - soweit rechtlich
möglich - Hersbruck vereinbart.
§
12
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sind
oder werden sollen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch
nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung
durch eine gültige zu ersetzen, die den angestrebten Zielen möglichst
nahekommt.
Speikern,
02. Januar 2002
Allgemeine
Geschäftsbedingungen Gruhn Kraftfahrzeuge GmbH, Industriestraße 12,
D-91233 Neunkirchen a. S./Speikern
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